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Vereinsrecht

Die richtige Rechtsform für Vereine

Geht es um Vereinsrecht, beraten und vertreten wir Unternehmen, Privatpersonen,
Erben und Stiftungen. Bei Gründung empfehlen wir die passende Rechtsform in Bezug auf das Steuerrecht. Wir beraten rund um die Themengebiete Namens- und Markenrecht und nennen rechtliche wie wirtschaftliche Voraussetzungen. Die Aufstellung der Satzung eines Vereins bedarf besonderer Sorgfalt. Wir helfen bei der Gestaltung, Auslegung und Anwendung.


Unser Know-how bei Einspruchs- wie Finanzgerichtsverfahren

Als Vertretung von Vereinen in Sachen Steuerrecht beraten wir nicht nur allgemein, sondern stehen den Organisationen auch bei Einspruchs- wie Finanzgerichtsverfahren zur Seite. Unsere Informationen zu den Themen Gemeinnützigkeit, Vereinsbesteuerung, Umsatzsteuerbefreiung und Umsatzsteuerermäßigung, Rücklagen und Grundsteuerbefreiung sowie Grunderwerbssteuerbefreiung ergänzen unser Leistungsspektrum.