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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

20.10.2011

In diesen Tagen erhalten Steuerpflichtige von Ihren Finanzämten die Information über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM). Sie sollten die dort aufgeführten Daten eingehend prüfen. Sollten Merkmale fehlen oder gar falsch sein, müssen Sie bei Ihrem Finanzamt eventuell notwendige Änderungen beantragen.

Freibeträge z. B. für Werbungskosten oder Behinderten-Pauschbeträge, die Kindern zustehen und auf die Eltern übertragen werden sollen, müssen ab 2012 zwingend neu beantragt werden.

Sollen ab dem 01. Januar 2012 ungünstigere Lohnsteuerabzugsmerkmale berücksichtigt werden, muss dies noch bis zum 30. November diesen Jahres beantragt werden.

Antragsformulare halten die Finanzämter, aber auch Ihr Steuerbereiter für Sie bereit. Wegen des zu erwartenden erhöhten Publikumsverkehrs in den Finanzämtern empfiehlt die Finanzverwaltung, Anträge zur Änderung der persönlichen ELStAM über den Postweg einzureichen.

Für eventuelle Fragen stehe ich meinen Mandanten in z. B. Hameln, Holzminden, Bodenwerder, Emmerthal, Rinteln, Hessisch Oldendorf, Springe, Bochum, Hannover, Bremen und Nieblum auf Föhr jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihr Steuerberater
Roland Berg in Hameln